Sorgfältiger Umbau bestehender Bauernhäuser

Die Trennung zwischen Baugebiet (Bauzonen) und Nichtbaugebiet ist ein fundamentaler Grundsatz der schweizerischen Raumplanungspolitik. Die Zersiedelung und der Kulturlandverlust ist als ein grosses Problem anerkannt. 

Landwirtschaftszone ist eine Bauverbotszone. Wenn eine bauwillige Person keinen Landwirtschaftsbetrieb führt, darf sie in dieser Zone auch nichts bauen. Das Raumplanungsgesetz des Bundes sieht Ausnahmen vor, in denen bauliche Massnahmen bewilligt werden können. Von diesen Ausnahmen werden in erster Linie bestehende Bauten abgedeckt.

In unserer Fotogalerie sind einige Beispiele für einen sorgfältigen Umbau bestehender Bauernhäuser.